Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer künftig wissen müssen

Die telefonische Krankschreibung entfällt. Arbeitnehmer benötigen ab Tag 1 ein Attest. Hier alle Folgen, Pflichten und kritische Einordnung.

15. August 2026 6 Minuten

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer künftig wissen müssen

Telefonische Krankschreibung entfällt: Neue Regelung und zentrale Änderungen

Das Ende der pragmatischen Lösung

TL;DR: Die Möglichkeit, sich bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen, wird in Kürze abgeschafft. Arbeitnehmer müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen. Ziel ist es, den hohen Krankenstand in Deutschland zu senken – mit kritischen Folgen für Praxen und Patienten.

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer künftig wissen müssen
Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer künftig wissen müssen

Das Pflicht-Attest ab dem ersten Krankheitstag

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt erwartet

Bisher reichte ein Anruf beim Arzt, um sich bei leichten Symptomen wie Erkältung oder grippalem Infekt bis zu fünf Tage telefonisch krankschreiben zu lassen. Gerade in der Pandemie wurde diese Regelung eingeführt, um Praxen zu entlasten und Ansteckungen zu vermeiden. Nun plant die Bundesregierung eine Kehrtwende – künftig ist ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag der Krankheit verpflichtend.

Noch ist das genaue Inkrafttreten offen. Doch oft fehlt es an klarer Kommunikation: Während bislang viele Betriebe die Vorlage der AU erst ab dem dritten Tag verlangten, wird dies künftig zum Regelfall ab Tag eins. Unternehmen dürfen weiterhin strengere Regeln per Betriebsvereinbarung festlegen, wie auch bisher.

Kurz erklärt: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die Krankheit und den voraussichtlichen Ausfallzeitpunkt so früh wie möglich melden. Über die elektronische AU (eAU) informiert die Praxis die Krankenkasse – der Arbeitgeber kann sie bei der Kasse elektronisch abrufen. Nur Name, Zeitraum und Angaben zu Erst- oder Folgebescheinigung werden weitergegeben, Diagnosen sind für Arbeitgeber grundsätzlich tabu.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte bleibt weiterhin das Verfahren mit Papierbescheinigung und persönlicher Übermittlung.

Realistische Szenen aus dem Alltag

Ein Büroangestellter mit Fieber wagt sich trotz Unwohlseins zum Arzt, um nicht riskieren zu müssen, abgemahnt zu werden. Auch Eltern, deren Kind morgens plötzlich krank wird, müssen für eine Krankmeldung und Freistellung für die Kinderbetreuung den Weg zur Praxis auf sich nehmen. Für viele eine Belastungsprobe – beruflich und gesundheitlich.

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Was Arbeitnehmer künftig wissen müssen
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Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU & Datenschutz

Der Ablauf der elektronischen Krankschreibung

Die Einführung einer digitalen Übermittlung der Krankschreibungen ist abgeschlossen. Patienten erhalten in der Regel nur noch einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Die Arztpraxis übermittelt die Daten verschlüsselt an die Krankenkasse, die wiederum dem Arbeitgeber einen Abruf ermöglicht.

Für Patienten ändert sich der praktische Ablauf: Der "gelbe Schein" für den Arbeitgeber entfällt, allerdings sind Arztbesuche auch bei banalen Infekten wieder verpflichtend.

Datenschutz und Praxisalltag

Die verschlüsselte Übermittlung der Daten reduziert das Risiko eines unerlaubten Zugriffs. Arbeitgeber erfahren weiterhin keine Diagnosen, lediglich den Zeitraum der Krankschreibung. Die eAU gilt allerdings nur für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte müssen die Bescheinigung wie gehabt selbst verschicken. Quelle: Informationsportal der Bundesärztekammer (bzaek.de), Kassenärztliche Bundesvereinigung (kbv.de).

Kritische Stimmen zur neuen Regelung

„Angesichts voller Wartezimmer, zusätzlicher Bürokratie und längerer Wege für Patienten gehen die Reformen an der alltäglichen Versorgung vorbei.“ — Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Stellungnahme zur geplanten Neuregelung, 2026

Wichtiger Hinweis:

Noch ist die telefonische Krankschreibung für maximal fünf Tage möglich. Die neue Regel tritt voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2026 in Kraft, ein Datum hat die Regierung bislang nicht veröffentlicht. Informieren Sie sich über die aktuelle Entwicklung bei Ihrer Krankenkasse.

Vergleich zu alten und neuen Regeln (Beispielszenario)

Bislang waren viele Arbeitnehmer ab Tag vier verpflichtet, eine AU vorzulegen – mit den freiwilligen Ausnahmen einzelner Unternehmen. Mit der Reform besteht einheitlich Attestpflicht ab Tag 1. Wer keine AU einreicht, riskiert eine Abmahnung. Arbeitnehmer können sich nicht darauf berufen, die Regel nicht gekannt zu haben, da die Mitteilungs- und Nachweispflichten im Arbeitsrecht verankert sind.

Kritik und offene Fragen rund um die Reform

Überlastung der Arztpraxen?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und zahlreiche Hausärzte kritisieren, dass künftig Bagatellerkrankungen wieder zu überfüllten Wartezimmern führen. Menschen mit erhöhter Anfälligkeit für Infekte, chronischen Krankheiten oder ohne familiäres Netzwerk könnten künftig besonders betroffen sein. Auch für Eltern kranker Kinder steigt der Aufwand erheblich.

Fachleute warnen zudem davor, dass Patienten in die Arztpraxen drängen könnten, nur um die AU zu sichern – statt sich auszukurieren. Gerade bei saisonalen Infektwellen könnte dies die Praxen überfordern.

Typische Situationen und Fehlentscheidungen

Arbeitnehmer ignorieren Symptome oder schleppen sich trotz Krankheit zur Arbeit, um auf den Arztbesuch verzichten zu können – mit dem Risiko, Kolleginnen und Kollegen anzustecken. Oder: Arbeitnehmer melden sich zu spät krank und können die Fristen nicht nachweisen.

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Praxis-Check und Entscheidungshilfen

Themen-Checkliste: Neue Regeln zur Krankschreibung

  • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung bedeutet Arztbesuch ab Tag 1 bei jeder Erkrankung.
  • AU wird ab dem ersten Krankheitstag für gesetzlich Versicherte per eAU elektronisch gemeldet.
  • Privatversicherte müssen weiterhin Papierbescheinigung selber verschicken.
  • Ausnahmen: Rückwirkende Krankschreibung maximal für 3 Tage, nur bei glaubhafter Erkrankung und Begründung.
  • Unternehmen können strengere individuelle Regelungen treffen.

Vorteile & Nachteile auf einen Blick

Vorteile

  • Missbrauch von AU könnte sinken.
  • Zentrale, einheitliche Regelung für alle Arbeitnehmer.

Nachteile

  • Erhöhte Belastung der Praxen und Patienten.
  • Infektionsrisiko durch notwendige Arztbesuche bei Bagatellerkrankungen steigt.

Checkliste für die Praxis

  • Im Krankheitsfall frühzeitig Arzttermin vereinbaren.
  • Arbeitgeber sofort informieren (formlos, E-Mail oder Telefon genügt).
  • AU digital oder in Papierform dem Arbeitgeber nachweisen.
  • Bei Privat- oder Beihilfeversicherung: Papierbescheinigung selbst weiterleiten.

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Weitere Informationsquellen und Tipps

Offizielle Informationen bieten die Webseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (kbv.de), die Gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de). Für arbeitsrechtliche Fragen steht der DGB Rechtsschutz (dgbrechtsschutz.de) zur Verfügung. Entscheidungen zum Umgang mit einer Erkrankung immer ärztlich abklären.

Zielgruppen im Blick

Perspektive für 20–40 Jahre

Junge Berufstätige ohne Kinder sind am flexibelsten, spüren aber rasch den Druck, bereits am ersten Krankheitstag ein Attest beibringen zu müssen. Sie profitieren von der einfachen eAU-Übermittlung, allerdings bedeutet jeder Infekt zusätzlichen Aufwand.

Perspektive für 40–60 Jahre

Wer Familie und Job vereinen muss, trifft die Reform besonders: Die Pflicht zum Arztbesuch gilt für die eigene wie auch die Krankmeldung für erkrankte Kinder. Verlässliche Planung und schnelle Terminvereinbarung sind essenziell, um keine arbeitsrechtlichen Nachteile zu riskieren.

Perspektive ab 60

Viele Beschäftigte über 60 sind häufiger von chronischen Erkrankungen betroffen. Die vollständige Digitalisierung ist für die Generation anfangs ungewohnt. Sie kann aber die Kommunikation zwischen Arztpraxis, Arbeitgeber und Krankenversicherung vereinfachen, sofern Hilfestellung geboten wird.

„Die Zeiten der Krankschreibung per Telefon sind gezählt – künftig wird Eigenverantwortung und Organisation noch wichtiger.“

Analyse EVOLUTION24 Redaktion, basierend auf offiziellen Quellen und aktuellen Stellungnahmen

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